Umzug in die Schweiz: Welche Aufenthaltsbewilligung brauchen Sie?
Die Schweiz bietet atemberaubende Natur, wirtschaftliche Stabilität und eine hohe Lebensqualität – aber bevor Sie sich niederlassen können, müssen Sie wissen, welches Visum oder welche Aufenthaltsbewilligung für Ihre Situation notwendig ist. Je nachdem, ob Sie aus einem EU/EFTA-Land oder einem Drittstaat kommen, unterscheiden sich die Bedingungen.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Bewilligungen – damit Ihrem Start in der Schweiz nichts im Weg steht.
🇪🇺 Für EU/EFTA-Bürger:innen: Einfache Einreise dank Personenfreizügigkeit
Dank des Abkommens über die Freizügigkeit haben EU/EFTA-Staatsangehörige relativ einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
Voraussetzungen:
– Gültiger Arbeitsvertrag oder offizielle Jobzusage in der Schweiz
– Nachweis eines Wohnsitzes (z. B. Mietvertrag)
– Schweizer Krankenversicherung
Aufenthaltsbewilligungen:
– Bis zu 90 Tage: Online-Meldung – keine Aufenthaltsbewilligung nötig
– Über 90 Tage: Bewilligung B (gültig für 5 Jahre, verlängerbar)
– Befristeter Job (3–12 Monate): Bewilligung L (bis zu 12 Monate gültig)
🕒 Wichtig: Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft müssen Sie sich bei der Wohngemeinde anmelden.
🌍 Für Drittstaatsangehörige
Wenn Sie nicht aus der EU/EFTA stammen, ist der Zugang zur Schweiz strenger reguliert und unterliegt einem Kontingentsystem sowie einem Bewilligungsverfahren.
Voraussetzungen:
– Anerkannter Hochschulabschluss oder berufliche Qualifikation
– Jobangebot eines Schweizer Unternehmens
– Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeignete Person aus der Schweiz/EU verfügbar war
Bewerbungsprozess:
1.Der Arbeitgeber stellt ein Gesuch bei der kantonalen Behörde
2.Nach Genehmigung beantragt die Person das Visum D (Einreisevisum)
3.Nach der Einreise folgt die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (L oder B)
Zu beachten:
– Nur für hochqualifizierte Fachkräfte
– Jährliche Kontingente gelten
– Die Bewilligungen sind arbeitsplatz- und ortsgebunden
Sonderfälle: Aufenthalt ohne Arbeitsvertrag
Wer wegen Familiennachzug, Studium oder Ruhestand in die Schweiz zieht, benötigt spezielle Bewilligungen. Die Anforderungen variieren je nach Fall – informieren Sie sich frühzeitig oder lassen Sie sich beraten.
Benötugen Sie Unterstützung beim Schweizer Bewilligungsverfahren?
ORBIVA unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Auswahl der richtigen Aufenthaltsbewilligung bis zur Anmeldung in Ihrer Gemeinde.
Ob allein, mit Familie oder im Rahmen eines beruflichen Wechsels: Wir begleiten Sie persönlich und kompetent durch den gesamten Prozess – für einen reibungslosen Start in der Schweiz.
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