Umzug in die Schweiz: Welche Aufenthaltsbewilligung brauchen Sie?

Umzug in die Schweiz: Welche Aufenthaltsbewilligung brauchen Sie?

Die Schweiz bietet atemberaubende Natur, wirtschaftliche Stabilität und eine hohe Lebensqualität – aber bevor Sie sich niederlassen können, müssen Sie wissen, welches Visum oder welche Aufenthaltsbewilligung für Ihre Situation notwendig ist. Je nachdem, ob Sie aus einem EU/EFTA-Land oder einem Drittstaat kommen, unterscheiden sich die Bedingungen.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Bewilligungen – damit Ihrem Start in der Schweiz nichts im Weg steht.

🇪🇺 Für EU/EFTA-Bürger:innen: Einfache Einreise dank Personenfreizügigkeit

Dank des Abkommens über die Freizügigkeit haben EU/EFTA-Staatsangehörige relativ einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Voraussetzungen:

– Gültiger Arbeitsvertrag oder offizielle Jobzusage in der Schweiz

– Nachweis eines Wohnsitzes (z. B. Mietvertrag)

– Schweizer Krankenversicherung

Aufenthaltsbewilligungen:

– Bis zu 90 Tage: Online-Meldung – keine Aufenthaltsbewilligung nötig

– Über 90 Tage: Bewilligung B (gültig für 5 Jahre, verlängerbar)

– Befristeter Job (3–12 Monate): Bewilligung L (bis zu 12 Monate gültig)

🕒 Wichtig: Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft müssen Sie sich bei der Wohngemeinde anmelden.

🌍 Für Drittstaatsangehörige

Wenn Sie nicht aus der EU/EFTA stammen, ist der Zugang zur Schweiz strenger reguliert und unterliegt einem Kontingentsystem sowie einem Bewilligungsverfahren.

Voraussetzungen:

– Anerkannter Hochschulabschluss oder berufliche Qualifikation

– Jobangebot eines Schweizer Unternehmens

– Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeignete Person aus der Schweiz/EU verfügbar war

Bewerbungsprozess:

1.Der Arbeitgeber stellt ein Gesuch bei der kantonalen Behörde

2.Nach Genehmigung beantragt die Person das Visum D (Einreisevisum)

3.Nach der Einreise folgt die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (L oder B)

Zu beachten:

– Nur für hochqualifizierte Fachkräfte

– Jährliche Kontingente gelten

– Die Bewilligungen sind arbeitsplatz- und ortsgebunden

Sonderfälle: Aufenthalt ohne Arbeitsvertrag

Wer wegen Familiennachzug, Studium oder Ruhestand in die Schweiz zieht, benötigt spezielle Bewilligungen. Die Anforderungen variieren je nach Fall – informieren Sie sich frühzeitig oder lassen Sie sich beraten.

Benötugen Sie Unterstützung beim Schweizer Bewilligungsverfahren?

ORBIVA unterstützt Sie bei jedem Schritt – von der Auswahl der richtigen Aufenthaltsbewilligung bis zur Anmeldung in Ihrer Gemeinde.

Ob allein, mit Familie oder im Rahmen eines beruflichen Wechsels: Wir begleiten Sie persönlich und kompetent durch den gesamten Prozess – für einen reibungslosen Start in der Schweiz.

✉️ Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen!

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