Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Relocation Services, Immobilienbewirtschaftungs- und Vermarktungsdienste in der Schweiz

1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen ORBIVA AG, Hauptstrasse 51a, 4313 Möhlin (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden für alle auf der Website angebotenen Relocation-, Immobilienbewirtschaftungs- und Vermarktungsdienste in der Schweiz.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach Registrierung und Kenntnisnahme dieser AGB eine Dienstleistung bestellt und der Anbieter diese bestätigt. Verträge können nur mit volljährigen, handlungsfähigen Personen abgeschlossen werden. Die Präsentation der Dienstleistungen ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Offertenstellung durch den Kunden.


3. Leistungsumfang
Der Anbieter bietet je nach Vereinbarung folgende Dienstleistungen:
-Beratung und Begleitung bei internationalen Umzügen und Relocation
-Unterstützung bei Integration und administrativen Prozessen (z.B. Aufenthaltsbewilligungen)
-Immobilienbewirtschaftung (Verwaltung, Unterhalt, Mietmanagement)
-Immobilienvermarktung (Vermietung, Verkauf, Inserate)
-Weitere individuell vereinbarte Leistungen


4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt im Voraus oder gemäss individueller Vereinbarung. Zahlungsarten und Fälligkeit werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen zurückhalten oder den Vertrag kündigen.


5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben (z.B. Umzugsgut, Objektangaben, Mieterdaten). Bei Immobilienbewirtschaftung sind insbesondere Angaben zu bestehenden Mietverhältnissen, Nebenkosten und technischen Anlagen erforderlich.


6. Vertragsbeendigung und Kündigung
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Bei kostenpflichtigen Diensten gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor Ablauf des Buchungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart. Bei Immobilienbewirtschaftung, Vermietung und Verkauf gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäss Obligationenrecht (OR). Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Vertragsverstössen.


7. Haftung und Gewährleistung
Der Anbieter haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist nach Art. 101 OR beschränkt. Bei Immobilienverträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung und Gewährleistung gemäss OR und ZGB.


8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und separater Datenschutzerklärung verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung verfügbar.

9.Widerrufsrecht
Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei bereits erbrachten Dienstleistungen ist ein anteiliger Wertersatz zu leisten. Das Widerrufsrecht entfällt bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Möhlin, Aargau sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

11. Branchenspezifische Immobilienklauseln
-Mietzins, Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Vertrag geregelt.
-Bei Übergabe/Übernahme einer Immobilie wird ein Protokoll erstellt.
-Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über bestehende Mietverhältnisse, Lasten und Beschränkungen zu informieren.
-Die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie erfolgt gemäss OR und ZGB sowie den kantonalen Vorschriften.
-Bei Verkauf oder Vermietung werden alle relevanten Unterlagen (z.B. Grundbuchauszug, Energieausweis) übergeben.

12. Ergänzende Regelungen für spezifische Verträge
Für spezifische Verträge wie Kauf- und Mietverträge gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Diese Verträge enthalten weitere, auf das jeweilige Rechtsverhältnis zugeschnittene Regelungen, insbesondere zu Mietzins, Nebenkosten, Kündigungsfristen, Zustand und Übergabe der Immobilie, Protokollpflichten, Pflichten der Parteien sowie zu Formularpflichten und kantonalen Besonderheiten. Die AGB ergänzen diese spezifischen Vertragsregelungen, treten aber im Konfliktfall hinter die besonderen Vereinbarungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften zurück.

13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen widerspricht.

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